Geflüchtete erhalten Abschlagszahlung durch den Werra-Meißner-Kreis

Meldung aus Neu-Eichenberg

Alle aus der Ukraine Geflüchteten, die sich als Einwohner im Werra-Meißner-Kreis bei den Städten und Gemeinden angemeldet und noch keine Sozialleistungen erhalten haben, weil die entsprechenden Anträge noch in der Bearbeitung sind, können sich im Bedarfsfall am morgigen Freitag im Rittersaal des Landgrafenschlosses (Schlossplatz 1) von 11:00 bis 15:00 Uhr Vorschusszahlungen in Höhe von 100 Euro pro Personen auszahlen lassen.

 

Bei Personen, die bereits in ihrer Kommune einwohnerrechtlich gemeldet sind, aber noch keine Beantragung von Sozialleistungen möglich war, ist auch eine Leistungsantragstellung vor Ort möglich. Dolmetscher stehen hierfür zur Verfügung.

 

Neben der Meldebescheinigung der Kommune ist durch die Geflüchteten ein gültiges Ausweisdokument (ID-Card, Pass oder Führerschein sowie Legitimationsdokumente weiterer Personen z.B. Geburtsurkunden der Kinder) vorzulegen.

 

Die Auszahlung von Vorschusszahlungen soll Härten abfedern, die ggf. durch die Bearbeitungszeit der Leistungsanträge entstehen, und wird auf die späteren Leistungen angerechnet.

 

Eine weitere Auszahlung von Vorschusszahlungen ist am Freitag, 08.04.2022, 11:00 bis 15:00 Uhr im Rittersaal des Landgrafenschlosses (Schlossplatz 1) vorgesehen.