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Ausbildungsplatzsuche zählt bei der Rente

Meldung aus Neu-Eichenberg

FRANKFURT AM MAIN. Wer nach der Schule noch keine Ausbildungsstelle hat, sollte sich ausbildungssuchend melden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin.  
Damit Schulabgängern, die einen Ausbildungsplatz suchen, später keine Rentennachteile entstehen, sollten sie sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden. Denn auch ohne Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können zu Rentensteigerungen führen und Rentenansprüche begründen. Voraussetzung ist, dass sich Schulabgänger, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind, bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende melden und die Ausbildungssuche mindestens einen Kalendermonat umfasst.  


Wer Fragen hat, kann sich an das kostenlose Servicetelefon unter der Nummer 0800 1000 4800 oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Hessen wenden.  


Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut rund 2,3 Millionen Versicherte, 577.600 Rentnerinnen und Rentner sowie über 100.000 Arbeitgeber. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation. 

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