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WMK-Pressemitteilung: "Grundstücksverkehrsgesetz – ein Gesetz (nicht) nur für Landwirte"

Meldung aus Neu-Eichenberg

Grundstücksverkehrsgesetz – ein Gesetz (nicht) nur für Landwirte

 

Im Rahmen des Winterprogramms 2015/2016 informiert der Fachbereich Landwirtschaft, Landschaftspflege, Natur- und Landschaftsschutz die Landwirte des Werra-Meißner Kreises und Interessierte über das Grundstücksverkehrsgesetz, dessen Möglichkeiten und spezielle Handhabung. Das Gesetz kann Landwirte beim Flächenerwerb unterstützen und bedeutet für Nichtlandwirte oftmals ein Hindernis, insbesondere für kaufinteressierte Hobbylandwirte.

 

Auf der am Dienstag, 16.02.2016, um 19.30 Uhr im Fachbereich Landwirtschaft, Landschaftspflege, Natur- und Landschaftsschutz, Honer Str. 49 in Eschwege-Oberhone stattfindenden Veranstaltung, werden daher auch allgemeine Fragen zum Gesetz angesprochen.

 

Die Referenten der Veranstaltung sind Jutta Brill und Michael Schütz vom Fachdienst Landwirtschaft.

 

Weitere Auskunft gibt es unter der Telefonnummer 05651 302 - 4812 oder 4811.

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
MittwochGESCHLOSSEN
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr