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Wasserentnahme aus Oberflächengewässer ab sofort verboten

Meldung aus Neu-Eichenberg

Wasserentnahme aus Oberflächengewässer ab sofort verboten

 

Die Pegelstände der Gewässer im Werra-Meißner-Kreis sind wegen der langanhaltenden trockenen Witterung auf kritische Werte gesunken. Vor diesem Hintergrund hat die Untere Wasserbehörde des Werra-Meißner-Kreises ein sofortiges Verbot der Wasserentnahme bei Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche und Seen) mit sofortiger Wirkung ausgesprochen. Die normalerweise zugelassene Wasserentnahme im Rahmen des sogenannten Gemein- und Anliegergebrauchs ist deshalb ab sofort weitgehend verboten. Lediglich das Tränken von Vieh und das Schöpfen per Hand sind bis auf weiteres zugelassen. Zudem gilt das Entnahmeverbot nicht für zugelassene Benutzungen im Rahmen erteilter Erlaubnisse, Bewilligungen und alter Rechte. Jedoch kann es sein, dass auch diese Erlaubnisse eingeschränkt werden, wenn sich die Pegelstände weiterhin verschlechtern.

 

Die aktuellen Wetterprognosen lassen für die kommenden Tage keine abflussrelevanten Niederschlagsmengen erkennen. Örtliche Regenereignisse und Gewitter können die Situation nur kurzfristig verbessern, tragen jedoch nicht zu einer Entspannung der Niedrigwasserstände in den Gewässern bei. Die Trockenheit belastet die Wasserführung und führt teilweise schon zu einem kompletten Trockenfallen der Gewässer.

 

Durch die auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) erlassene Allgemeinverfügung sollen die gewässerökologischen Belange und das Wohl der Allgemeinheit geschützt werden.

 

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet.

 

Auf der Internetseite „http://www.werra-meissner-kreis.de/Bekanntmachungen“ gibt es weitergehende Informationen.

 

 

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
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