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Übermittlungs- und Auskunftssperren

Meldung aus Neu-Eichenberg

Übermittlungs- und Auskunftssperren gemäß § 35 Abs. 6 Hessisches Meldegesetz –HMG

 

Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 35 Abs. 6 des Hessischen Meldegesetzes (HMG) über die Möglichkeit der Auskunftssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Übermittlungssperren und Auskunftssperren.

 

Die amtliche Bekanntmachung Nr. 25/2019 können Sie hier einsehen.

Kontakt

Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg

Lange Straße 27
37249 Neu-Eichenberg

OT Hebenshausen
T: 0 55 04 / 99 89 000
F: 0 55 04 / 99 89 005
E:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
MittwochGESCHLOSSEN
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr