Wohnungsgeberberechtigungsschein (für Anmeldung bei der Meldebehörde)


Allgemeine Informationen

Zur Anmeldung bei der Gemeinde Neu-Eichenberg benötigen Sie ggf. eine Bescheinigung von Ihrem Wohnungsgeber, als Nachweis.

Die Wohnungsgeberbescheinigung gemäß §19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) finden Sie unten.


Ansprechpartner

MitarbeiterInnen der Verwaltung
Lange Str. 27
37249 Neu-Eichenberg

Formulare

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